Für Waren, die Sie bei uns als Verbraucher kaufen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Freiwillige 3-Jahres-Garantie auf Großgeräte
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährt die Bienen Wagner GmbH Verbrauchern auf ausgewählte Großgeräte eine freiwillige Garantie von 3 Jahren.
Die Garantie gilt für Großgeräte, die im Onlineshop ausdrücklich mit dem GARAN-Label und einer Garantiezeit von 3 Jahren gekennzeichnet sind.
Die freiwillige Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch die Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
Die nachfolgende EU-Information gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte.

EU-Informationen zu Gewährleistungsrechten
Freiwillige 3-Jahres-Haltbarkeitsgarantie auf Großgeräte
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährt die Bienen Wagner GmbH Verbrauchern für ausgewählte Großgeräte eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von 3 Jahren.
Die Garantie gilt ausschließlich für Großgeräte, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich mit dem GARAN-Label und einer Garantiezeit von 3 Jahren gekennzeichnet sind.
Das GARAN-Label kennzeichnet eine vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten gewährte Haltbarkeitsgarantie, die sich auf das gesamte gekennzeichnete Gerät und nicht lediglich auf einzelne Bauteile bezieht.
1. Garantiegeber
Garantiegeber ist:
Bienen Wagner GmbH
Ihmerter Str. 198b
58675 Hemer
Deutschland
E-Mail: info@bienenwagner.de
2. Garantierte Produkte
Die Garantie gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die ein von der Bienen Wagner GmbH angebotenes Großgerät erwerben, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich mit dem GARAN-Label „3 Jahre“gekennzeichnet ist.
Maßgeblich ist die GARAN-Kennzeichnung des jeweiligen Produktes zum Zeitpunkt des Kaufs.
Die Garantie gilt für das gesamte gekennzeichnete Gerät.
3. Inhalt der Haltbarkeitsgarantie
Die Bienen Wagner GmbH garantiert, dass das gekennzeichnete Großgerät bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch während der Garantiezeit seine erforderlichen Funktionen und seine bestimmungsgemäße Leistungsfähigkeit behält.
Tritt während der Garantiezeit bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch ein von der Garantie erfasster Defekt auf, besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung.
Eine Haltbarkeitsgarantie ist unionsrechtlich gerade die Zusage, dass die Ware bei normaler Nutzung ihre erforderlichen Funktionen und Leistungen während des Garantiezeitraums beibehält.
4. Dauer und Beginn
Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre.
Sie beginnt mit der Ablieferung des Gerätes an den Verbraucher.
Die Durchführung einer Garantieleistung führt nicht zu einem Neubeginn der Garantiezeit, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
5. Leistungen im Garantiefall
Im Garantiefall kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen.
Die im Rahmen einer berechtigten Garantieleistung erforderlichen Kosten der Nacherfüllung trägt die Bienen Wagner GmbH.
Bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers muss der Verbraucher während der Garantiezeit mindestens einen Anspruch auf Nacherfüllung nach den in § 479 Abs. 3 BGB genannten Vorschriften haben.
6. Voraussetzungen und Ausschlüsse
Die Haltbarkeitsgarantie setzt eine normale und bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes voraus.
Nicht von der Garantie umfasst sind Schäden, die insbesondere verursacht wurden durch:
- Verwendung entgegen der Bedienungs- oder Sicherheitshinweise,
- unsachgemäße Bedienung oder nicht bestimmungsgemäßen Einsatz,
- Unfälle, Sturz, Stoß oder sonstige äußere Gewalteinwirkung,
- unsachgemäße Lagerung,
- eigenmächtige technische Veränderungen oder Umbauten,
- nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte,
- Schäden durch außergewöhnliche äußere Einflüsse, soweit diese nicht auf einen Fehler des Gerätes zurückzuführen sind.